Nächste Jugendparlaments- sitzung​

Am Samstag, 06. September findet die 16. Jugendparlamentssitzung statt. Während eines Tages erhältst du die Möglichkeit, dich mit anderen Jugendlichen zu spannenden Themen auszutauschen. Dabei erarbeitest du in einer Kommission eine Forderung, welche das Jugendparlament dann vertreten wird. Am Nachmittag werden die Forderungen im Plenum diskutiert, wobei du auch deine Meinung zu den Forderungen anderer Kommissionen äussern kannst. Sei dabei, bringe deine Wünsche und Ideen in die Zürcher Politik ein und lerne andere interessierte Jugendliche kennen.

Die Raumplanung sorgt für die haushälterische Bodennutzung und die geordnete Besiedlung des Kantons. Massgebend ist dabei die gewünschte räumliche Entwicklung, welche im kantonalen Raumordnungskonzept verankert ist.

Raumplanung und Jugendliche im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich stellt die Bereitstellung attraktiver Freiräume für Jugendliche eine wichtige Herausforderung der Raumplanung dar. Jugendliche benötigen Orte, an denen sie sich ohne Konsumzwang treffen, sich entfalten und ihre Freizeit verbringen können – zum Beispiel Skateparks, Bolzplätze oder Jugendtreffs.

Kantonale Handlungsmöglichkeiten:

Der Kanton Zürich kann im Rahmen der kantonalen Richtplanung Einfluss auf die räumliche Entwicklung nehmen. Dabei kann er:

  • Freiräume sichern: Der Kanton legt in der Richtplanung fest, wo Freiräume erhalten oder geschaffen werden sollen. So kann er Gemeinden anregen, Flächen für Jugendnutzungen zu reservieren.
  • Förderprogramme unterstützen: Über kantonale Förderprogramme (z. B. im Bereich Gesundheit, Integration oder Jugendförderung) kann der Kanton Projekte finanzieren, die jugendgerechte Räume entwickeln.
  • Koordination stärken: Der Kanton unterstützt die Gemeinden durch Fachstellen wie das Amt für Jugend und Berufsberatung oder das Amt für Raumentwicklung, etwa bei partizipativen Planungen mit Jugendlichen.

Beispiel:

In einer Zürcher Agglomerationsgemeinde fehlten Treffpunkte für Jugendliche. In Zusammenarbeit mit dem Kanton wurde ein partizipativer Planungsprozess angestossen, bei dem Jugendliche mitreden konnten. Daraus entstand ein multifunktionaler Freiraum mit Streetball-Platz, Chill-Zonen und einer kleinen Bühne – finanziert teils durch kantonale Fördergelder.

Richtpläne

Die Richtpläne geben Aufschluss über den aktuellen Stand der Planung und regeln die Grundzüge der angestrebten räumlichen Entwicklung. Die Koordination der verschiedenen Politikbereiche aller Stufen steht dabei im Mittelpunkt. Die Steuerung der Raumentwicklung stellt eine Gemeinschaftsaufgabe von Kanton, Regionen und Gemeinden dar. Deshalb ist es wichtig, dass der kantonale Richtplan sowie die regionalen und kommunalen Richtpläne als sich sinnvoll ergänzende Planungsinstrumente eingesetzt werden. Nur im Zusammenspiel von Kanton, Regionen und Gemeinden entfalten die Richtpläne ihre volle Wirkung. Die entsprechenden Planungsgrundlagen werden laufend aktualisiert. Erhebliche Veränderungen erfordern die Anpassung der Richtpläne.

Nutzungspläne

Nutzungspläne sind grundeigentümerverbindlich und regeln die zulässige Art der Bodennutzung fest. Es gibt sowohl kantonale, regionale als auch kommunale Nutzungspläne. In den Nutzungsplänen wird die Art der Bodennutzung geregelt und dabei das Gebiet in Bauzonen, Freihaltezonen, Erholungszonen, Landwirtschaftszonen, Schutzzonen und Reservezonen unterteilt.

Landschaftsschutz

Besonders wertvolle Landschaftsgebiete von kantonaler Bedeutung gilt es in ihrer Schönheit, Vielfalt und Eigenart zu bewahren und nachhaltig zu entwickeln. Dazu sind die kantonalen Schutzverordnungen zu beachten.

Ortsbildschutz

Der haushälterische Umgang mit dem Boden erfordert zunehmend eine Siedlungsentwicklung nach innen. Gleichzeitig soll die Siedlungsqualität erhalten bzw. gesteigert werden. Dies lässt sich insbesondere mit Sondernutzungsplanungen beeinflussen.

Die aktuelle Situation der Invalidenversicherung (IV) für Jugendliche im Kanton Zürich ist besorgniserregend: Die Zahl der IV-Neurenten bei jungen Erwachsenen unter 25 Jahren hat sich seit 2015 nahezu verdoppelt. Allein im Jahr 2024 wurden 624 Neurenten in dieser Altersgruppe verzeichnet, was einen Anstieg von 8 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet. (svazurich.ch, zuerich24.ch)

Hauptursache für diesen Anstieg sind psychische Erkrankungen. Laut Martin Schilt, Leiter der IV-Stelle des Kantons Zürich, ist die IV für viele junge Menschen eine «Einbahnstrasse», da die Chancen auf eine spätere berufliche Integration «nahe null» seien. (limmattalerzeitung.ch)

Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wurden im Kanton Zürich verschiedene Massnahmen ergriffen:

  • Projekt «riva»: Ein niederschwelliges Informations- und Beratungsangebot, das seit 2023 besteht und sich an Personen richtet, die bei Jugendlichen Probleme feststellen. Es soll aufzeigen, dass es Alternativen zur IV-Rente gibt, wie beispielsweise Coachings. (svazurich.ch)
  • Projekt «Connect»: Dieses Angebot richtet sich an junge Menschen, die in psychiatrischen Kliniken untergebracht sind, und bietet ihnen Job-Coachings oder Schnupper-Einsätze an, um den Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern. Laut Projektleiter Matthias Wepfer schafft es etwa jeder zweite Teilnehmer, in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. (blick.ch)

Trotz dieser Bemühungen bleibt die Herausforderung bestehen. Der Kanton Zürich hat daher zusätzliche Massnahmen ergriffen, wie die Einrichtung der «Mobilen Intervention bei Jugendkrisen», einem interdisziplinären Team, das Kinder und Jugendliche in akuten psychosozialen Krisen unterstützt. Zudem hat der Zürcher Kantonsrat im Januar 2025 beschlossen, knapp 11 Millionen Franken in den Ausbau der Jugendpsychiatrie zu investieren, um die psychologischen Angebote für Kinder und Jugendliche zu verbessern. (zh.ch, limmattalerzeitung.ch)

Diese Entwicklungen zeigen, dass der Kanton Zürich die steigende Zahl junger IV-Rentner ernst nimmt und aktiv nach Lösungen sucht, um Jugendlichen bessere Perspektiven zu bieten und sie frühzeitig zu unterstützen. (nau.ch)

Inklusion bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen, Herkunft, Geschlecht oder sozialem Status – gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Im Kanton Zürich wird die Inklusion durch verschiedene gesetzliche Grundlagen und Projekte gefördert. Die Behindertenkonvention der UNO (UN-BRK), die auch in der Schweiz gilt, bildet dabei den wichtigsten internationalen Rahmen.

Herausforderungen im Kanton Zürich

Trotz Fortschritten gibt es im Kanton Zürich noch zahlreiche Barrieren – sowohl bauliche als auch gesellschaftliche. Menschen mit Behinderungen berichten immer noch von eingeschränktem Zugang zu öffentlichen Räumen, mangelnder Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr oder fehlenden inklusiven Bildungsangeboten. Besonders Jugendliche mit Beeinträchtigungen sind oft doppelt benachteiligt: Sie haben weniger Zugang zu Freizeitangeboten, sozialen Kontakten und Ausbildungsplätzen.

Was macht der Kanton Zürich bereits?

  • Kantonales Behindertenkonzept: Das Konzept «Integration von Menschen mit Behinderung» legt Ziele und Massnahmen für eine inklusive Gesellschaft fest. Darin enthalten sind Vorgaben zur Barrierefreiheit, Arbeitsintegration und Förderung der Selbstbestimmung.
  • Bildung: Im Rahmen der Volksschule werden vermehrt integrative Schulformen umgesetzt. Die schulische Heilpädagogik soll Kinder mit besonderem Förderbedarf besser begleiten. Allerdings sind Ressourcen, Personal und Schulraum oft begrenzt.
  • Partizipation: Mit Projekten wie dem «Dialog Inklusion» sollen Menschen mit Behinderung gezielt in politische Prozesse eingebunden werden. Zudem wurde die «Fachstelle für Gleichstellung von Menschen mit Behinderung» eingerichtet.

Inklusion von Jugendlichen

Im Jugendbereich unterstützt der Kanton Zürich Programme, die Inklusion gezielt fördern, z. B.:

  • inklusive Sport- oder Freizeitangebote
  • Projekte, bei denen Jugendliche mit und ohne Behinderung gemeinsam etwas gestalten
  • Sensibilisierungsarbeit an Schulen und in Jugendtreffs

Beispielprojekt:

Das Projekt «Miteinander unterwegs» bietet gemeinsame Freizeitaktivitäten für Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigung in mehreren Gemeinden. Neben Sportanlässen werden auch Theaterworkshops oder Spielnachmittage organisiert. Das Ziel: Begegnungen auf Augenhöhe, Abbau von Vorurteilen und gelebte Inklusion im Alltag.

Fazit

Inklusion ist ein langfristiger Prozess, der auf vielen Ebenen erfolgen muss – von der Politik über die Schule bis in den Freizeitbereich. Der Kanton Zürich geht wichtige Schritte, steht aber auch vor grossen Herausforderungen. Besonders Jugendliche sollten stärker in den Fokus rücken, damit Chancengleichheit nicht nur ein Versprechen bleibt, sondern Realität wird.

Unter Suchtmitteln versteht man Substanzen, die man zu sich nehmen kann, und die zu einer körperlichen oder psychischen Abhängigkeit führen können. Manche dieser Substanzen sind verboten, andere sind rezeptpflichtig (zur Behandlung von Krankheiten), nur ab einem bestimmten Alter erhältlich (Bsp. Alkohol, Tabak) oder frei zugänglich. Wichtige Themen rund um Suchtmittel sind bei Jugendlichen das Erlernen eines guten Umgangs, z.B. durch Präventionsunterricht zum Thema Alkohol, Suchtmittel wirken auf das Gehirn und verändern Gefühle, Wahrnehmung oder Verhalten. Bei regelmässigem Konsum kann der Körper sich an die Substanz gewöhnen, man braucht dann immer mehr davon, um die gleiche Wirkung zu spüren. Das kann zu einer Abhängigkeit führen, die sowohl körperliche als auch psychische Folgen hat. Abhängigkeit beeinflusst oft auch das soziale Umfeld, etwa durch Konflikte in der Familie oder Probleme in der Schule oder Arbeit. Je nach Art des Suchtmittels können auch langfristige gesundheitliche Schäden entstehen Mögliche Diskussionsfragen in dieser Kommission:
  • Wie gelingt ein guter Umgang mit Suchtmitteln und wie erlernen Jugendliche diesen?
  • Wie können Kinder und Jugendliche vor gefährlichen Substanzen geschützt werden?
  • Wie weit soll der Kampf gegen illegale Substanzen gehen dürfen?
  • Was ist höher zu gewichten, Schutz der Menschen vor gefährlichen Substanzen oder die Eigenverantwortung jedes Individuums?
  • Wie soll der Staat diesbezüglich auf Straftaten (von Jugendlichen) reagieren?

Gewalt tritt in verschiedenen Formen auf und betrifft auch den Kanton Zürich. Jugendgewalt umfasst Delikte wie Mobbing, Schlägereien oder Drohungen und reicht bis zu schweren Körperverletzungen. 2024 ist die Jugendkriminalität im Kanton Zürich zwar um 5,4 Prozent zurückgegangen, jedoch werden die Täter immer jünger: Fast 29 Prozent der Jugendlichen bei Strafverfahren waren unter 14 Jahre alt. Häusliche Gewalt bleibt ein ernstes Problem. 2023 wurden in der Stadt Zürich 525 Fälle registriert, wobei drei Viertel der Opfer weiblich waren. Über 80 Prozent der betroffenen Frauen erleben Gewalt in bestehenden oder früheren Paarbeziehungen. Die Polizei rückt täglich mehrfach wegen häuslicher Gewalt aus. Sexuelle Gewalt betrifft vor allem Frauen und junge Menschen. Im Kanton Zürich gibt es spezielle Unterstützungsangebote wie den Dienst der Forensic Nurses, die Opfer medizinisch und psychologisch begleiten, ohne dass sofort eine Anzeige nötig ist. Prävention, Beratung und schnelle Hilfe sind zentrale Elemente im Kampf gegen Gewalt im Kanton Zürich.

Die Themen der Sitzung

Achtung: Nicht alle Themen werden mit Sicherheit behandelt. Wie viele und welche behandelt werden ist abhängig von den Anmeldungen.

Die Quellenangaben der Themen auf Anfrage.

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