14. Jugendparlamentssitzung
Am Samstag, 25. November findet die 14. Jugendparlamentssitzung statt. Während eines Tages erhältst du die Möglichkeit, dich mit anderen Jugendlichen zu spannenden Themen auszutauschen. Dabei erarbeitest du in einer Kommission eine Forderung, welche das Jugendparlament dann vertreten wird. Am Nachmittag werden die Forderungen im Plenum diskutiert, wobei du auch deine Meinung zu den Forderungen anderer Kommissionen äussern kannst. Sei dabei, bringe deine Wünsche und Ideen in die Zürcher Politik ein und lerne andere interessierte Jugendliche kennen.
In der Kommission Fan-Gewalt kannst du dich einsetzen, dass Miteinander im Stadion zu verbessern und Gewalt zu verhindern. Ihr Ziel ist es, ein sicheres und respektvolles Umfeld für alle Fans zu schaffen. Dabei steht Fairplay im Mittelpunkt: Es geht darum, ein sportliches und faires Verhalten sowohl auf dem Spielfeld als auch auf den Tribünen, wie vor den Stadien zu fördern. Wenn Du also Ideen und Vorschläge hast, wie der Schweizer Fussball wieder mehr schöne Momente erleben kann, dann bist Du hier genau richtig. So soll sichergestellt werden, dass Fussball ein positives und verbindendes Erlebnis bleibt.
Fangewalt im Schweizer Fussball ist ein anhaltendes Problem, das verschiedene Massnahmen von Behörden und Fussballvereinen erfordert. In den letzten Jahren haben sich Vorfälle von Gewalt und Vandalismus, insbesondere durch Ultra-Gruppierungen, in und um die Stadien herum gehäuft.
Die Swiss Football League (SFL) hat sich entschieden, aus dem sogenannten Kaskadenmodell auszusteigen, welches bisher als Basis für die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Vereinen diente. Dieses Modell sah vor, dass die Verantwortlichkeiten in abgestuften Schritten von den Clubs über die lokale Polizei bis hin zur nationalen Ebene weitergegeben wurden. Die Liga begründet ihren Austritt damit, dass die vorgeschriebenen Massnahmen nicht den gewünschten Erfolg brachten und stattdessen eine zu grosse Belastung für die Clubs darstellten .
Auf politischer Ebene bleibt das Kaskadenmodell jedoch weiterhin in Kraft. Behörden planen verschärfte Massnahmen, um der Fangewalt Herr zu werden. Dazu gehören personalisierte Tickets, verstärkte Videoüberwachung und ein verstärkter Einsatz von Ordnungskräften. Ziel ist es, die Identifikation von Gewalttätern zu erleichtern und präventiv gegen potenzielle Ausschreitungen vorzugehen .
Die Diskussionen um die richtigen Massnahmen sind geprägt von einer Kraftprobe zwischen den Clubs, die flexiblere und pragmatischere Lösungen bevorzugen, und den Behörden, die auf striktere Kontrollen und Durchsetzung von Sicherheitsvorschriften setzen .
In den letzten vier Jahren traten in der Schweiz besonders viele Ausschreitungen und Fangewalt bei Fussballspielen in den Städten Luzern und Zürich auf.
1. Zürich
In Zürich kam es häufig zu Auseinandersetzungen zwischen den Fans des Grasshopper Club Zürich (GCZ) und des FC Zürich (FCZ). Diese Rivalität führte in den letzten Jahren zu mehreren schwerwiegenden Vorfällen. Besonders bei den Stadtderbys eskalierte die Situation oft und führte zu heftigen Zusammenstössen zwischen den Fangruppen.
2. Luzern
In Luzern kam es regelmässig zu Ausschreitungen, besonders bei Spielen des FC Luzern. Ein besonders schwerwiegender Vorfall ereignete sich im Mai 2023, als sich Fans des FC Luzern und des FC St. Gallen eine Strassenschlacht lieferten. Die Polizei bezeichnete die Situation als „unglaublich gewalttätig“.
Zusätzlich zu diesen beiden Städten gab es auch in anderen Teilen der Schweiz immer wieder Probleme mit Fangewalt, aber Luzern und Zürich stechen aufgrund der Häufigkeit und Intensität der Vorfälle besonders hervor.
Die genauen Zahlen der Ausschreitungen variieren je nach Quelle, aber die regelmässigen Berichte über Gewaltvorfälle in diesen Städten deuten auf eine erhebliche Problematik hin.
Quellenverzeichnis / Weitere Informationen zu Fan-gewalt:
https://www.srf.ch/news/schweiz/massnahmen-gegen-fangewalt-kraftprobe-zwischen-clubs-und-behoerden
https://biblio.unibe.ch/download/eldiss/16brechbuehl_a.pdf
https://www.kkjpd.ch/themen.html (Hooliganismus)
Alle Quellen wurden mit Stand 21. Juni 2024 abgerufen.
Zusammenfassung wurde mit Hilfe von ChatGPT erstellt.
Der Gewässerschutz im Kanton Zürich umfasst Massnahmen zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung der Gewässer, einschliesslich Flüsse, Seen und Grundwasser. Das Ziel ist es, die Wasserqualität zu erhalten und zu verbessern sowie die Gewässer als Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schützen.
Wichtige Aspekte des Gewässerschutzes im Kanton Zürich:
1. Rechtliche Grundlagen
– Die Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes (GSchG) bildet die Grundlage für den Gewässerschutz im Kanton Zürich.
– Ergänzende kantonale Verordnungen und Richtlinien regeln spezifische Massnahmen und Anforderungen.
2. Überwachung der Wasserqualität
– Regelmässige Kontrollen und Analysen der Wasserqualität in Flüssen, Seen und Grundwasser.
– Massnahmen zur Reduktion von Schadstoffeinträgen aus Industrie, Landwirtschaft und Haushalten.
3. Abwasserbehandlung
– Betrieb und Wartung von Kläranlagen zur Reinigung von Abwässern.
– Förderung von naturnahen Klärsystemen wie Pflanzenkläranlagen.
4. Renaturierung von Gewässern
– Projekte zur Wiederherstellung natürlicher Gewässerläufe und Uferzonen.
– Förderung der Biodiversität und Verbesserung des Hochwasserschutzes.
5. Öffentlichkeitsarbeit und Bildung
– Sensibilisierung der Bevölkerung für den Gewässerschutz durch Informationskampagnen und Bildungsprogramme.
– Zusammenarbeit mit Schulen und Umweltorganisationen.
6. Kooperation und Forschung
– Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen und anderen Kantonen zur Erforschung und Umsetzung neuer Gewässerschutzmassnahmen.
– Beteiligung an nationalen und internationalen Projekten zum Gewässerschutz.
Hier sind noch einige Zahlen und Fakten zum Gewässerschutz im Kanton Zürich:
Wasserqualität:
– Über 90% der Badegewässer im Kanton Zürich erfüllen die strengen Qualitätskriterien der EU-Badegewässerrichtlinie.
– Die Wasserqualität der meisten Flüsse und Seen im Kanton ist gut bis sehr gut, was durch regelmässige Überwachung und Massnahmen zur Reduktion von Schadstoffen erreicht wird.
Abwasserbehandlung:
– Im Kanton Zürich gibt es insgesamt 63 Abwasserreinigungsanlagen (ARA) «Stand: 01.01.2019». Alle ARA des Kantons Zürich reinigen im langjährigen Mittel rund 250 Millionen Kubikmeter Abwasser pro Jahr – das entspricht fast dem doppelten Inhalt des Greifensees. Die sechs grössten ARA des Kantons reinigen dabei mehr als die Hälfte der gesamten Abwassermenge.
– Seit der Einführung des Abwasserabgabegesetzes (AAAG) im Jahr 1997 wurden bedeutende Fortschritte in der Reduktion von Schadstoffeinträgen erzielt.
Renaturierung von Gewässern:
– In den letzten Jahren wurden mehrere Renaturierungsprojekte erfolgreich umgesetzt, darunter die Revitalisierung von Flussabschnitten und die Renaturierung von Uferbereichen.
– Diese Massnahmen tragen nicht nur zur Verbesserung der Wasserqualität bei, sondern fördern auch die Biodiversität und den Hochwasserschutz.
Öffentlichkeitsarbeit und Bildung:
– Jährlich werden zahlreiche Veranstaltungen und Informationskampagnen zum Gewässerschutz durchgeführt, um das Bewusstsein der Bevölkerung zu stärken.
– Schulprogramme und Exkursionen bieten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, die Bedeutung intakter Gewässer zu verstehen und zu schätzen.
Zusammenarbeit und Forschung:
– Der Kanton Zürich arbeitet eng mit anderen Kantonen, dem Bund und internationalen Organisationen zusammen, um bewährte Praktiken im Gewässerschutz auszutauschen und gemeinsame Herausforderungen anzugehen.
– Forschungseinrichtungen wie die Eawag spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung neuer Technologien und Methoden zur Gewässerüberwachung und -sanierung.
Quellenverzeichnis / Weitere Informationen zum Gewässerschutz:
Gewässerschutzgesetz (GSchG): Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991
Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich: Informationen und Berichte zum Gewässerschutz im Kanton Zürich
Renaturierung von Gewässern im Kanton Zürich: Berichte und Projekte zur Renaturierung
https://www.zh.ch/de/planen-bauen/wasserbau/gewaesserraum.html
https://www.youtube.com/watch?app=desktop&v=MNJxDEQDnOo
https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/klima/gemeinden/themenseiten-definition/tb-wasser.html
https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/wasser/inkuerze.html
Alle Quellen wurden mit Stand 21. Juni 2024 abgerufen.
Zusammenfassung wurde mit Hilfe von ChatGPT erstellt.
Das Hundewesen im Kanton Zürich umfasst Massnahmen zur verantwortungsvollen Haltung und Pflege von Hunden sowie zur Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und des Tierschutzes. Das Ziel ist es, eine harmonische Koexistenz von Mensch und Hund zu fördern und gleichzeitig die Gesundheit und das Wohlbefinden der Hunde zu gewährleisten.
- Wichtige Aspekte des Hundewesens im Kanton Zürich:
- Rechtliche Grundlagen
- Das Hundegesetz des Kantons Zürich bildet die Grundlage für die Regelungen rund um die Hundehaltung.
- Ergänzende kantonale Verordnungen und Richtlinien regeln spezifische Massnahmen und Anforderungen, wie Leinenpflicht und Hundesteuern.
- Registrierung und Kennzeichnung
- Alle Hunde im Kanton Zürich müssen bei der AMICUS-Datenbank registriert werden.
- Eine Kennzeichnung durch einen Mikrochip ist Pflicht, um den Hund eindeutig identifizieren zu können.
- Öffentliche Sicherheit
- Hundehalter müssen sicherstellen, dass ihre Hunde in der Öffentlichkeit keinen Schaden anrichten oder andere gefährden.
- In bestimmten öffentlichen Bereichen besteht Leinenpflicht, um die Sicherheit von Passanten und anderen Tieren zu gewährleisten.
- Tierschutz und Pflege
- Hundehalter sind verpflichtet, für eine artgerechte Haltung und Pflege ihrer Tiere zu sorgen, einschliesslich regelmässiger tierärztlicher Untersuchungen und einer ausgewogenen Ernährung.
- Der Zugang zu sauberem Wasser und ausreichend Bewegung ist sicherzustellen.
- Bildung und Aufklärung
- Der Kanton bietet verschiedene Informationskampagnen und Schulungen an, um Hundehalter über ihre Pflichten und die Bedürfnisse ihrer Hunde aufzuklären.
- Zusammenarbeit mit Schulen und Tierschutzorganisationen zur Förderung eines bewussten Umgangs mit Hunden.
- Kooperation und Forschung
- Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Institutionen und anderen Kantonen zur Erforschung und Umsetzung neuer Ansätze im Hundewesen.
- Beteiligung an nationalen und internationalen Projekten zur Verbesserung des Tierschutzes und der Hundehaltung.
- Zahlen und Fakten zum Hundewesen im Kanton Zürich:
- Hundebestand:
- Im Kanton Zürich sind derzeit über 50.000 Hunde registriert.
- Die Zahl der Hundehalter im Kanton wächst stetig, was eine kontinuierliche Anpassung der Regelungen und Infrastruktur erfordert.
- Registrierung und Kennzeichnung:
- Seit der Einführung der Mikrochip-Pflicht im Jahr 2006 sind alle Hunde im Kanton Zürich eindeutig gekennzeichnet.
- Die AMICUS-Datenbank verwaltet die Daten von über 1 Million registrierten Hunden in der Schweiz.
- Tierschutz und Pflege:
- Jährlich werden zahlreiche Kontrollen durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Halter die gesetzlichen Vorgaben zur artgerechten Haltung und Pflege ihrer Hunde einhalten.
- Der Kanton Zürich verfügt über mehrere spezialisierten Tierkliniken, die eine umfassende medizinische Versorgung für Hunde bieten.
- Bildung und Aufklärung:
- Jährlich finden zahlreiche Veranstaltungen und Informationskampagnen zum Thema Hundehaltung statt, um das Bewusstsein der Bevölkerung zu stärken.
- Schulprogramme und Workshops bieten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, den verantwortungsvollen Umgang mit Hunden zu lernen.
- Zusammenarbeit und Forschung:
- Der Kanton Zürich arbeitet eng mit anderen Kantonen, dem Bund und internationalen Organisationen zusammen, um bewährte Praktiken im Hundewesen auszutauschen und gemeinsame Herausforderungen anzugehen.
- Forschungseinrichtungen wie die Vetsuisse-Fakultät der Universität Zürich spielen eine wichtige Rolle bei der Entwicklung neuer Methoden zur Hundehaltung und -pflege.
- Quellenverzeichnis / Weitere Informationen zum Hundewesen:
- Hundegesetz des Kantons Zürich: Das Gesetz über die Hundehaltung vom 1. Januar 2006
- Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) des Kantons Zürich: Informationen und Berichte zum Hundewesen im Kanton Zürich
- AMICUS – Schweizerische Hundedatenbank: Informationen und Registrierung von Hunden
- Tierschutzorganisationen im Kanton Zürich: Berichte und Projekte zum Tierschutz und zur Hundehaltung
Radarfallen oder auch Blitzer sind im Kanton Zürich ein alltägliches Bild. Sie sollen die Verkehrsregeln durchsetzen und die Verkehrssicherheit erhöhen. Der Einsatz von Blitzer ist jedoch nicht für alle im selben Masse verständlich. Ein wichtiges Problem ist die mangelnde Transparenz bei der Aufstellung der Blitzer. Viele Autofahrer sind der Meinung, dass die Geschwindigkeitsbegrenzungen nicht immer deutlich gekennzeichnet sind, was zu unerwarteten Bußgeldern führt. Das plötzliche Auftauchen von Blitzer in Gebieten, in denen sich die Geschwindigkeitsbegrenzungen abrupt ändern, trägt zu einem Gefühl der Ungerechtigkeit bei. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Überzeugung, dass Blitzer in erster Linie zur Erzielung von Einnahmen und nicht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit eingesetzt werden. Dieser Eindruck wird durch die Aufstellung von Blitzer in Bereichen verstärkt, die eher auf ahnungslose Fahrer als auf echte Gefahrenzonen abzielen.
Die mit Blitzer verbundenen Bußgelder werden oft als unverhältnismäßig hoch empfunden. Viele Einwohner sind der Meinung, dass die Strafen nicht der Schwere des Verstoßes entsprechen, was bei denjenigen, die einen Strafzettel erhalten, ein Gefühl der Ungerechtigkeit und des Unmuts hervorruft. Diese Probleme wirken sich insgesamt auf das Vertrauen zwischen der Gemeinschaft und den Verkehrsbehörden aus. Die Anwohner äußern Frustration und Skepsis über die wahren Absichten, die hinter der Durchsetzung der Geschwindigkeit stehen, was zu einem angespannten Verhältnis zu den für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit Verantwortlichen führt. Ein wiederkehrendes Thema in der Diskussion ist die mangelnde Beteiligung der Gemeinde an Entscheidungen über die Aufstellung von Blitzer. Viele sind der Meinung, dass eine stärkere Beteiligung der Anwohner zu akzeptableren und wirksameren Strategien zur Durchsetzung der Verkehrsregeln führen könnte.
Wie Sie sehen, gibt es viel Gesprächsstoff. Was können wir ändern? Was sollte auf keinen Fall geändert werden? Hilf uns bei dieser Kommission Lösungen zu erarbeiten und die Bedürfnisse und Prioritäten der Bevölkerung zu vertreten.
Ab 8:45 – 9.00 | Eintreffen im Rathaus | |
Die Teilnehmenden treffen im Rathaus ein und werden in ihre jeweiligen Kommissionen geschickt | ||
9:00 | Arbeiten in Kommissionen | |
Einführungsreferat der Experten, Diskussion und Ausarbeitung einer Forderung | ||
Bis 11:45 | Abgabe der Forderung | |
12:00 | Mittagspause | |
Publikation der Forderungen | ||
Die Forderungen werden im Rathaus ausgeteilt | ||
13:25 | Plenum | |
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~ 16:30 | Ende |
Die Themen der Sitzung
Achtung: Nicht alle Themen werden mit Sicherheit behandelt. Wie viele und welche behandelt werden ist abhängig von den Anmeldungen.
Die Quellenangaben der Themen auf Anfrage.